20 S 6/10•Landgericht Köln, 2011-04-13, 20 S 6/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 20 S 6/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-04-13
Aktenzeichen: 20 S 6/10
ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0413.20S6.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 16.12.2010 – Az. 112 C 578/07 – abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.487,35 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.09.2007 freizustellen.
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 186,24 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.10.2007 freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß §§ 313 a, 540 I, II ZPO abgesehen.
Mit der Berufung verfolgt der Kläger seine erstinstanzlich gestellten und abgewiesenen Anträge weiter.
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