Landgericht Köln, 2011-04-21, 31 O 594/10

31 O 594/10Kantonsgericht21.04.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 31 O 594/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-04-21

Aktenzeichen: 31 O 594/10

ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0421.31O594.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 31. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zur Höhe von 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder von Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu unterlassen,

wie nachstehend wiedergegeben gegenüber Verbrauchern für die Bücher „A“ und/oder „B Reiseführer Finnland“ zu werben, ohne den Hinweis, daß es sich bei den beworbenen Büchern um eine Vorauflage der aktuellen Auflage handelt:

(Es folgt eine Darstellung)

  1. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

  2. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von EUR 5.000,00.

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