Landgericht Köln, 2011-05-05, 29 S 222/10

29 S 222/10Kantonsgericht05.05.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 29 S 222/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-05-05

Aktenzeichen: 29 S 222/10

ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0505.29S222.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 29. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung des Klägers zu 1) gegen das Urteil des Amtsgerichts Bergheim vom 16.9.2010 -29b S 65/09 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger zu 1).

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger zu 1) wird nachgelassen, die gegen ihn gerichtete Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Die Revision wird zugelassen.

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