Landgericht Köln, 2011-05-11, 23 S 44/10

23 S 44/10Kantonsgericht11.05.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 23 S 44/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-05-11

Aktenzeichen: 23 S 44/10

ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0511.23S44.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung der Nebenintervenientin gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 25.05.2010 (Az. 146 C 257/09) wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt die Nebenintervenientin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Nebenintervenientin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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