Landgericht Köln, 2011-05-12, 2 O 423/09

2 O 423/09Kantonsgericht12.05.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 2 O 423/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-05-12

Aktenzeichen: 2 O 423/09

ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0512.2O423.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagen werden verurteilt, als Gesamtschuldner

  1. an die Klägerin einen Betrag von 5.500,00 Euro, Zug-um-Zug gegen Abtretung der von der Klägerin erworbenen Anteile an der T GmbH & Co. KG, zu zahlen,

  2. die Klägerin beginnend mit dem 01.08.2009 von allen weiteren monatlichen Einlageverpflichtungen gegenüber dem T GmbH & Co. KG freizustellen, Zug-um-Zug gegen Abtretung der jeweils zu erwerbenden Anteile,

  3. an die Klägerin einen Betrag von 2.624,32 Euro zu zahlen, Zug-um–Zug gegen Abtretung der bisher der Klägerin bei der Z Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit dem Versicherungsvertrag Nr. ### gutgeschriebenen Fondsanteile,

  4. die Klägerin beginnend mit dem 01.08.2009 von allen weiteren monatlichen Beitragsverpflichtungen gegenüber der Z Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit zum Versicherungsvertrag Nr. ### freizustellen, Zug-um-Zug gegen Abtretung der jeweils zukünftig der Klägerin bei der Z Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit dem Versicherungsvertrag Nr. ### gutzuschreibenden Fondsanteile,

  5. an die Klägerin außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 603,93 Euro zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

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