171 StL 3/11•Landgericht Köln, 2011-05-18, 171 StL 3/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 171 StL 3/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-05-18
Aktenzeichen: 171 StL 3/11
ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0518.171STL3.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Steuerberaterkammer
Tenor
Der Antrag vom 17. Februar 2011, den Rügebescheid des Kammervorstands der Steuerberaterkammer Köln vom 14. Juni 2010 (BA-R-12/10) in Gestalt des Einspruchsbescheids vom 25. Januar 2011 zum selben Aktenzeichen aufzuheben, wird als unbegründet zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.
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