20 O 459/10•Landgericht Köln, 2011-05-25, 20 O 459/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 20 O 459/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-05-25
Aktenzeichen: 20 O 459/10
ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0525.20O459.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilkammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger für die gerichtliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Rahmen der sofortigen weiteren Beschwerde vor dem Oberlandesgericht Köln, Az. 16 Wx 71/10, aus Anlass des Sturzes des Klägers im Duschbereich des Hauses P-Straße, ##### Köln, am 11.06.2003, Rechtsschutzdeckung zu gewähren.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Dieses Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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