Landgericht Köln, 2011-05-31, 37 O 298/10

37 O 298/10Kantonsgericht31.05.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 37 O 298/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-05-31

Aktenzeichen: 37 O 298/10

ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0531.37O298.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 37. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 25.022,75 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.01.2010 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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