90 O 14/10•Landgericht Köln, 2011-06-20, 90 O 14/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 90 O 14/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-06-20
Aktenzeichen: 90 O 14/10
ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0620.90O14.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Sicherheitsleistung auch durch unwiderrufliche, selbstschuldnerische Bürgschaft eines als Steuerbürge zugelassenen Kreditinstituts zu erbringen.
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