22 O 621/09•Landgericht Köln, 2011-07-07, 22 O 621/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 22 O 621/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-07-07
Aktenzeichen: 22 O 621/09
ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0707.22O621.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilkammer
Tenor
Der Einspruch der Beklagten gegen das Versäumnisurteil des Landgerichts Köln vom 31. August 2010 (Aktenzeichen 22 O 621/09) wird als unzulässig verworfen.
Der Beklagte trägt die weiteren Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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