Landgericht Köln, 2011-07-12, 11 S 210/10

11 S 210/10Kantonsgericht12.07.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 11 S 210/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-07-12

Aktenzeichen: 11 S 210/10

ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0712.11S210.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom

26.04.2010 – 142 C 445/09 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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