9 S 103/11•Landgericht Köln, 2011-07-13, 9 S 103/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 9 S 103/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-07-13
Aktenzeichen: 9 S 103/11
ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0713.9S103.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
- Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Bergisch Gladbach vom 10.02.2011 – 66 C 190/08 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 506,62 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.03.2008 zu zahlen.
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Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 47% und die Klägerin zu 53 %.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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Die Revision wird nicht zugelassen.
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