22 O 29/11•Landgericht Köln, 2011-07-21, 22 O 29/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 22 O 29/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-07-21
Aktenzeichen: 22 O 29/11
ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0721.22O29.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 16.862,35 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf € 15.943,07 seit dem 10.11.2010 und auf € 919,28 seit dem 21.10.2010 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags.
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