1 S 308/09•Landgericht Köln, 2011-07-28, 1 S 308/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 1 S 308/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-07-28
Aktenzeichen: 1 S 308/09
ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0728.1S308.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkamme
Tenor
Auf die Gehörsrüge des Beklagten wird im Fortsetzungsverfahren das Urteil der Kammer vom 11.11.2010 – 1 S 308/09 – mit den Ergänzungen aus dem Beschluss vom 24.05.2011 – 1 S 308/09 - aufrechterhalten.
Die Kosten des Fortsetzungsverfahrens trägt der Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
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