Landgericht Köln, 2011-08-09, 5 O 69/11

5 O 69/11Kantonsgericht09.08.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 5 O 69/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-08-09

Aktenzeichen: 5 O 69/11

ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0809.5O69.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Beklagte dem Kläger sämtlichen Schaden zu ersetzen hat, der ihm dadurch entstanden ist, dass über den Antrag auf Verleihung des Fachanwaltstitels Medizinrecht vom 28.04.2010 nicht bis zum 05.08.2010 entschieden worden ist.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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