7 O 64/10•Landgericht Köln, 2011-08-24, 7 O 64/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 7 O 64/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-08-24
Aktenzeichen: 7 O 64/10
ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0824.7O64.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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