Landgericht Köln, 2011-08-30, 5 O 299/10

5 O 299/10Kantonsgericht30.08.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 5 O 299/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-08-30

Aktenzeichen: 5 O 299/10

ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0830.5O299.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird als im Urkundenprozess unstatthaft abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits und auch die durch die Streitverkündung entstandenen Kosten.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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