Landgericht Köln, 2011-09-07, 28 O 351/11

28 O 351/11Kantonsgericht07.09.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 28 O 351/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-09-07

Aktenzeichen: 28 O 351/11

ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0907.28O351.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilkammer

Tenor

Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln vom 16.05.2011 – 28 O 351/11 – wird aufgehoben und der Antrag auf ihren Erlaß zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Antragsteller auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Antragsteller kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages, sofern nicht die Antragsgegnerin zuvor Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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