Landgericht Köln, 2011-09-07, 91 O 162/09

91 O 162/09Kantonsgericht07.09.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 91 O 162/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-09-07

Aktenzeichen: 91 O 162/09

ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0907.91O162.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Kammer für Handelssachen

Tenor

Das Versäumnisurteil der Kammer vom 16.02.2011 wird zu Ziffer 1. a), b) und d des Tenors aufrecht erhalten.

Zu Ziffer 1. c) und e) des Tenors wird es aufgehoben und die Klage insoweit abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 2/3 und die Beklagte zu 1/3.

Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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