21 O 853/10•Landgericht Köln, 2011-09-20, 21 O 853/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 21 O 853/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-09-20
Aktenzeichen: 21 O 853/10
ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0920.21O853.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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