Landgericht Köln, 2011-09-21, 13 S 132/11

13 S 132/11Kantonsgericht21.09.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 13 S 132/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-09-21

Aktenzeichen: 13 S 132/11

ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0921.13S132.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.

Die Revision wird zugelassen.

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