25 O 348/10•Landgericht Köln, 2011-09-28, 25 O 348/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 25 O 348/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-09-28
Aktenzeichen: 25 O 348/10
ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0928.25O348.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 25. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 280 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 3.121,39 € für den Zeitraum vom 17.06.2010 bis zum 31.03.2011; aus weiteren 3.045,28 € für den Zeitraum vom 02.07.2010 bis zum 31.03.2011, aus weiteren 3.025,20 € für den Zeitraum vom 17.07.2010 bis zum 31.03.2011, aus weiteren 2.823,52 € für den Zeitraum vom 02.08.2010 bis zum 31.03.2011, aus weiteren 2.218,48 € für den Zeitraum vom 16.08.2010 bis zum 31.03.2011 sowie aus 280 € seit dem 01.04.2011 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit im Übrigen (13.953,87 €) in der Hauptsache erledigt ist.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags.
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