Landgericht Köln, 2011-09-30, 11 T 69/11

11 T 69/11Kantonsgericht30.09.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 11 T 69/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-09-30

Aktenzeichen: 11 T 69/11

ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0930.11T69.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Köln vom 11.02.2011 – 261 C 335/07 – teilweise dahin abgeändert, dass aufgrund des Urteils des Amtsgerichts Köln vom 22.02.2010 von dem Kläger weitere 560,91 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.02.2010 an die Beklagten zu erstatten sind.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kläger.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.