1 S 243/10•Landgericht Köln, 2011-11-10, 1 S 243/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 1 S 243/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-11-10
Aktenzeichen: 1 S 243/10
ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:1110.1S243.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 01.10.2010 – 203 C 344/09 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des früheren Berufungsbeklagten tragen die Beklagten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert wird – zum Teil in Abänderung der Festsetzung des Amtsgerichts Köln im Urteil vom 01.10.2010 – insgesamt wie folgt festgesetzt:
-für die erste Instanz-
bis 06.10.2009: 6.600,00 €
ab 07.10.2009: 19.800,00 €
ab 10.11.2009: 21.815,38 € (= 19.800,00 € + 2.015,38 €)
ab 28.12.2009: 11.815,38 €
ab 20.01.2010: 8.032,38 € (= 6.018,00 € + 2.015,38 €)
-für das Berufungsverfahren-
2.015,38 €
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.