27 O 58/11•Landgericht Köln, 2011-11-15, 27 O 58/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 27 O 58/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-11-15
Aktenzeichen: 27 O 58/11
ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:1115.27O58.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilkammer
Tenor
Das Versäumnisurteil vom 14.6.2011 wird aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger bis auf die der Beklagten zur Last fallenden Kosten der Säumnis.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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