Landgericht Köln, 2011-11-22, 22 O 589/08

22 O 589/08Kantonsgericht22.11.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 22 O 589/08 — Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2011-11-22

Aktenzeichen: 22 O 589/08

ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:1122.22O589.08.00

Dokumenttyp: Schlussurteil

Spruchkörper: 22. Zivilkammer

Tenor

Der Einspruch der Beklagten zu 1) gegen das Versäumnisurteil des Landgerichts Köln vom 31.05.2011 (Az. 22 O 589/08) wird als unzulässig verworfen.

Soweit sie sich gegen die Beklagte zu 3) richtet, wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Beklagten zu 1) und 2) als Gesamtschuldner zu 2/3, die Klägerin zu 1/3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, wegen der Kosten jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags.

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