Landgericht Köln, 2011-11-24, 29 S 130/11

29 S 130/11Kantonsgericht24.11.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 29 S 130/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-11-24

Aktenzeichen: 29 S 130/11

ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:1124.29S130.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 29. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 17.05.2011

  • 202 C 451/10.- wie folgt abgeändert:
  1. Der Beschluss der Eigentümerversammlung vom 28.09.2010 zu TOP 2 „ Verwalterbestellung“ wird für ungültig erklärt.

  2. Der Beschluss der Eigentümerversammlung vom 28.09.2010 zu TOP 3 „ Verwaltervertrag“ einschl. Unterzeichnungsermächtigung wird für ungültig erklärt.

Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen werden den Beklagten auferlegt.Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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