Landgericht Köln, 2011-12-06, 237 O 233/11

237 O 233/11Kantonsgericht06.12.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 237 O 233/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-12-06

Aktenzeichen: 237 O 233/11

ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:1206.237O233.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 37. Zivilkammer

Tenor

Der Antrag vom 04.10.2011, der Beteiligten zu gestatten, der Antragstellerin unter Verwendung von Verkehrsdaten im Sinne des § 3 Nr. 30 TKG Auskunft zu erteilen über den Namen und die Anschrift derjenigen Nutzer, denen die in der

Anlage ASt 1

des Beschlusses vom 06.10.2011 aufgeführten IP-Adressen zu den jeweiligen Zeitpunkten zugewiesen waren, wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.

Eine Entscheidung über die Aufhebung der einstweiligen Anordnung vom 06.10.2011 erfolgt nach Rechtskraft dieses Beschlusses.

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