Landgericht Köln, 2011-12-21, 9 S 62/11

9 S 62/11Kantonsgericht21.12.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 9 S 62/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-12-21

Aktenzeichen: 9 S 62/11

ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:1221.9S62.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

  1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Gummersbach vom 26. Januar 2011 – 16 C 371/10 – aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.088,30 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23. Juli 2010 zu zahlen.

  1. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

  2. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

  3. Die Revision wird nicht zugelassen.

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