Landgericht Köln, 2012-01-06, 82 O 69/11

82 O 69/11Kantonsgericht06.01.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 82 O 69/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-01-06

Aktenzeichen: 82 O 69/11

ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:0106.82O69.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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