29 S 57/11•Landgericht Köln, 2012-01-12, 29 S 57/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 29 S 57/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-01-12
Aktenzeichen: 29 S 57/11
ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:0112.29S57.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 29. Zivilkammer
Tenor
Das am 07.02.2011 verkündete Urteil des Amtsgerichts Köln, Az. 264 C 585/09, wird teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden verurteilt, an die Klägerin 3.620,16 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.09.2009 zu zahlen sowie der Klägerin weitere 402,81€ außergerichtliche Rechtsanwaltskosten zu erstatten.
Die Kosten beider Instanzen tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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