Landgericht Köln, 2012-02-03, 17 O 92/11

17 O 92/11Kantonsgericht03.02.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 17 O 92/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-02-03

Aktenzeichen: 17 O 92/11

ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:0203.17O92.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger jeweils zu ½.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können eine Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit gleicher Höhe leistet.

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