Landgericht Köln, 2012-02-07, 3 U 146/07

3 U 146/07Kantonsgericht07.02.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 3 U 146/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-02-07

Aktenzeichen: 3 U 146/07

ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:0207.3U146.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Der Beitritt des Nebenintervenienten auf Seiten der Beklagten wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Zwischenstreits trägt der zurückgewiesene Nebenintervenient.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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