3 U 146/07•Landgericht Köln, 2012-02-07, 3 U 146/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 3 U 146/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-02-07
Aktenzeichen: 3 U 146/07
ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:0207.3U146.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Der Beitritt des Nebenintervenienten auf Seiten der Beklagten wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Zwischenstreits trägt der zurückgewiesene Nebenintervenient.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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