Landgericht Köln, 2012-02-08, 91 O 97/11

91 O 97/11Kantonsgericht08.02.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 91 O 97/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-02-08

Aktenzeichen: 91 O 97/11

ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:0208.91O97.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Nebenintervention hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.