11 T 152/11•Landgericht Köln, 2012-02-24, 11 T 152/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 11 T 152/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-02-24
Aktenzeichen: 11 T 152/11
ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:0224.11T152.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
Der Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Köln vom 04.11.2011 in der Form des Nichtabhilfebeschlusses vom 13.12.2011 (Az.: 263 C 413/09) wird abändernd wie folgt neu gefasst:
Aufgrund des Beschlusses des Amtsgerichts Köln vom 09.09.2011 sind von dem Kläger 932,60 Euro - neunhundertzweiunddreißig Euro und sechzig Cent - nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 17.09.2011 an den Beklagten zu erstatten.
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