22 O 394/08•Landgericht Köln, 2012-02-28, 22 O 394/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 22 O 394/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-02-28
Aktenzeichen: 22 O 394/08
ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:0228.22O394.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilkammer
Tenor
Das Versäumnisurteil vom 12. Juli 2011 bleibt aufrechterhalten.
Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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