3 O 113/11•Landgericht Köln, 2012-02-28, 3 O 113/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 3 O 113/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-02-28
Aktenzeichen: 3 O 113/11
ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:0228.3O113.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 31.773,06 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über Basiszinssatz jährlich seit dem 19.11.2010 zu bezahlen.
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Es wird festgestellt, dass der Beklagten aus und im Zusammenhang mit den Darlehensverträgen über nominal 140.255,00 EUR (Konto-Nr. ###6) und 293.516,00 EUR (Konto-Nr. ###) keine Ansprüche gegen den Kläger zustehen.
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Die Beklagte wird verurteilt, alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit den Risikolebensversicherungen bei der C Lebensversicherung AG, Vers-Nr. ###3, und bei der A Lebensversicherung AG, Vers-Nr. ###1, freizugeben.
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Die Ansprüche Ziffer 1-3 stehen unter dem Vorbehalt einer Übertragung Zug um Zug aller Ansprüche des Klägers aus dem Versicherungsvertrag mit der K, Vers-Nr. ###4, sowie dem Angebot des Verzichts auf alle Rückübertragungsansprüche aus der mit der Beklagten getroffenen Sicherungsvereinbarung zu der eben genannten Versicherung.
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Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme des Übertragungsangebotes aller Ansprüche des Klägers aus dem Versicherungsvertrag mit der K, Vers-Nr. ###4, sowie des Verzichtsangebotes auf alle Rückübertragungsansprüche aus der mit der Beklagten getroffenen Sicherungsvereinbarung zu der eben genannten Versicherung in Verzug befindet.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte 84 % und der Kläger 16 %.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger darf die Vollstreckung des Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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