Landgericht Köln, 2012-02-29, 25 O 288/08

25 O 288/08Kantonsgericht29.02.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 25 O 288/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-02-29

Aktenzeichen: 25 O 288/08

ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:0229.25O288.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 25. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 500,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.09.2008 zu zahlen.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, den Kläger bezüglich vorgerichtlicher Kosten in Höhe von 83,54 € gegenüber dem Rechtsanwalt T, W-Straße, 51545 Waldbröl freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch den Kläger durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils gegen sie vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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