Landgericht Köln, 2012-03-07, 32 O 353/11

32 O 353/11Kantonsgericht07.03.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 32 O 353/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-03-07

Aktenzeichen: 32 O 353/11

ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:0307.32O353.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 32. Zivilkammer

Tenor

Das Versäumnisurteil der Kammer vom 07.11.2011 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 15.12.2011 wird aufrecht erhalten.

Die Beklagte trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten bleibt die Ausführung ihrer Rechte im Nachverfahren vorbehalten.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.