24 O 338/11•Landgericht Köln, 2012-03-08, 24 O 338/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 24 O 338/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-03-08
Aktenzeichen: 24 O 338/11
ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:0308.24O338.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ab dem 01.07.2011 monatliche Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge in Höhe von 632,40 € bis zum Lebensende auszuzahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 83% und der Beklagte zu 17%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils vollstreckbaren Betrages.
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