Landgericht Köln, 2012-03-20, 3 O 321/10

3 O 321/10Kantonsgericht20.03.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 3 O 321/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-03-20

Aktenzeichen: 3 O 321/10

ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:0320.3O321.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.343,51 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 9,6 % p.a. seit dem 06.12.2009 sowie 12,00 EUR vorgerichtliche Mahnkosten und Rechtsanwaltskosten in Höhe von 555,60 EUR zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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