Landgericht Köln, 2012-03-27, 3 O 459/10

3 O 459/10Kantonsgericht27.03.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 3 O 459/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-03-27

Aktenzeichen: 3 O 459/10

ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:0327.3O459.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, an die Beklagte 117.753,17 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.03.2011 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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