9 T 54/12•Landgericht Köln, 2012-05-03, 9 T 54/12
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 9 T 54/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-05-03
Aktenzeichen: 9 T 54/12
ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:0503.9T54.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Gummersbach vom 19.01.2012 (18 C 60/11) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
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