7 O 382/10•Landgericht Köln, 2012-05-04, 7 O 382/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 7 O 382/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-05-04
Aktenzeichen: 7 O 382/10
ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:0504.7O382.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Die Klage und die Hilfswiderklage werden abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 48% und die Beklagte zu 52%.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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