Landgericht Köln, 2012-05-04, 7 O 382/10

7 O 382/10Kantonsgericht04.05.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 7 O 382/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-05-04

Aktenzeichen: 7 O 382/10

ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:0504.7O382.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Die Klage und die Hilfswiderklage werden abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 48% und die Beklagte zu 52%.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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