Landgericht Köln, 2012-05-08, 1 T 205/11

1 T 205/11Kantonsgericht08.05.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 1 T 205/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-05-08

Aktenzeichen: 1 T 205/11

ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:0508.1T205.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 2) (Bl. 229 d.A.) wird der Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 13.05.2011 (Az.: 57 XVII B 1312; Bl. 206 d.A.) aufgehoben.

Die dem Betreuer für den Zeitraum vom 30.06. bis zum 29.12.2010 zustehende Vergütung wird auf 1.650,00 € festgesetzt.

Im Übrigen wird das Verfahren an das Amtsgericht Köln zur Fortsetzung und erneuten Entscheidung über den Vergütungsantrag für den Zeitraum vom 30.12.2010 bis zum 13.02.2011 zurückverwiesen.

Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Der Beschwerdewert beträgt 631,40 €.

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