Landgericht Köln, 2012-05-08, 21 O 300/11

21 O 300/11Kantonsgericht08.05.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 21 O 300/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-05-08

Aktenzeichen: 21 O 300/11

ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:0508.21O300.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 26.651,08 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 10.07.2011 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Streithelferin trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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