Landgericht Köln, 2012-05-08, 5 O 113/09

5 O 113/09Kantonsgericht08.05.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 5 O 113/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-05-08

Aktenzeichen: 5 O 113/09

ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:0508.5O113.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt. Die Kosten der Streithilfe werden dem Streithelfer auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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