29 S 88/10•Landgericht Köln, 2012-05-10, 29 S 88/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 29 S 88/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-05-10
Aktenzeichen: 29 S 88/10
ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:0510.29S88.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 29. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Amtsgerichts Königswinter vom 14.04.2010 - 31 C 21/ 09- teilweise wie folgt abgeändert:
Die Widerklage der Beklagten wird abgewiesen.
Die Kosten des erstinstanzlichen Rechtsstreits werden den Beklagten auferlegt.
Die Kosten des Berufungsrechtsstreits einschließlich der Revision werden den Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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