16 O 140/11•Landgericht Köln, 2012-05-15, 16 O 140/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 16 O 140/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-05-15
Aktenzeichen: 16 O 140/11
ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:0515.16O140.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilkammer
Tenor
Der Tenor des Urteils der 16. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 11.04.2012 wird gemäß § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass der Tenor hinsichtlich der Kostenentscheidung wie folgt lautet:
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 67 % und die Beklagte zu 33 %.
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