Landgericht Köln, 2012-05-16, 3 O 116/11

3 O 116/11Kantonsgericht16.05.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 3 O 116/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-05-16

Aktenzeichen: 3 O 116/11

ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:0516.3O116.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 412.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.07.2011 zu zahlen und zwar Zug um Zug gegen die Übertragung der Beteiligung an der „E GmbH & Co. E1 KG“ mit der Kommanditisten-Nr. ### im Nennwert von 400.000,00 €.

  2. Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte hinsichtlich der Zug um Zug Leistung gemäß Klageantrag zu 1) im Annahmeverzug befindet.

  3. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von ihrer Verbindlichkeit in Höhe von 4.293,52 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.07.2011 gegenüber Rechtsanwälte S, X & M aus Köln freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu

vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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